Erste Schritte ( Mandatierung )
Es empfiehlt sich eine Terminvereinbarung für eine Besprechung mit dem jeweiligen Rechtsanwalt.Unsere Mitarbeiter stehen Ratsuchenden Montags bis Donnerstags in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr und Freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr zur Verfügung.
Im Erstberatungstermin analysiert der Rechtsanwalt das Problem, erläutert Chancen und Risiken und klärt über die Höhe der voraussichtlichen Gebühren auf.
Des Weiteren wird geklärt, ob eine eventuell bestehende Rechtsschutzversicherung eintritt.
Die Gebühren für eine Erstberatung können gemäß der Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bis zu 190,00 Euro zzgl. MwSt. für Verbraucher betragen.
Gern erteilt der beratende Rechtsanwalt Auskunft zur Höhe der zu erwartenden Erstberatungsgebühr. Diese wird im Übrigen bei einer nachfolgenden anwaltlichen Tätigkeit in der gleichen Angelegenheit auf die weiter entstehenden Gebühren und Auslagen vollumfänglich angerechnet.
Für eine anwaltliche Tätigkeit nach Auftragserteilung zur Geschäftsbesorgung bestimmen sich die Gebühren nach dem RVG.
Bei Vorliegen der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Unsere Mitarbeiter sind gern bei der Beantragung behilflich und stehen Fragen gern zur Verfügung. Die erforderlichen Formulare sind in unserem Sekretariat vorhanden.